Töchterliche Addition Tochter
Die töchterliche Addition startet ohne Machtbefugnis, bei Töchtern ist die Nichtrichtigkeit bereits durch das falsche Geschlecht fixiert, also werden Töchter adoptiert und bekommen die Belohnung, versagen zu dürfen (“es ist eh egal”). Gekoppelt an die töchterliche Addition müssen Töchter lebenslang den Vertrag erfüllen. Wegen der Schmacherfahrung gibt es keine Kündigungsrechte. Söhne haben Kündigungsrechte, insofern sie keine Schmacherfahrung gemacht haben. Also ist es klar, dass eine Tochter in einer Beziehung zu einem Mann auch die Zustimmung ihres Vaters haben muss, und dass der Vater Befugnisse an den Ehemann abgibt, auf dass der Mann (als “Schwieger”-Sohn) die Frau (Tochter) adoptieren kann.
Wenn Frau von ehemaligen Beziehungen dem jetzigen Partner gegenüber spricht, darf sie das nur, ohne negative Folgen erwarten zu müssen, wenn sie den gegenwärtigen Partner lobt (ohne genaue Inhaltsangabe) “Du bist halt der bessere” (worin auch immer, und sei es im Kaffeekochen), der Mann wird sich schon seinen Teil hinzudenken und meinen, die Frau hätte es so gemeint. Wenn Mann über eine “Frühere” (umgangssprachlich oft “Verflossene” genannt) spricht, wird Frau sich sofort mit der Vorherigen vergleichen.
Die töchterliche Addition beinhaltet selbst an sich keinen Schmerz wie andere VAs. Das hat einen Vorteil: dieser zwanghafte Blick auf die Person führt dazu, dass eine Frau Furcht nur empfinden kann, wenn sie alleine ist. “Ich kann allein nicht leben” heißt es bei Frauen (siehe 27. u. 28.Kapitel in Noosomatik Bd.I, 2.Aufl.), während Männer sagen “ich kann mit mir allein nichts anfangen”. Zu beobachten ist diese Furcht, wenn Frau alleine ist z.B. dadurch, dass sie am Schreibtisch sitzt, und es taucht ein Empfinden auf, dass plötzlich irgendetwas passieren muss, dass sie irgendetwas tun muss (zur Toilette gehen, zum Einkauf gehen, telefonieren, Haushaltsverrichtungen vollbringen...).
Zitat aus: Umgang, 4. Aufl. S. 43f (ISBN 3-89379-778-5).